Voraussetzungen
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Voraussetzung für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung.
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Hausbesuche müssen ebenfalls ausdrücklich verordnet werden.
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Für präventives Gesundheitstraining und ergonomische Beratung ist keine Verordnung nötig.
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Für die teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkasse muss die Verordnung vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligt worden sein.
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Ich bin Wahltherapeutin ohne Kassenvertrag. Mit meiner Honorarnote erhalten Sie eine tarifmäßige Rückerstattung von ihrer Krankenkasse/Privatversicherung.
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