• Voraussetzung für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung.

  • Hausbesuche müssen ebenfalls ausdrücklich verordnet werden.

  • Für präventives Gesundheitstraining und ergonomische Beratung ist keine Verordnung nötig.

  • Für die teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkasse muss die Verordnung vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligt worden sein.

  • Ich bin Wahltherapeutin ohne Kassenvertrag. Mit meiner Honorarnote erhalten Sie eine tarifmäßige Rückerstattung von ihrer Krankenkasse/Privatversicherung.

 

















 

 
  zurück
zurück zu FortbildungHomebearbeitenE-Mailvor zu Schwerpunkte